Aktualisierung 16. Dezember 2021


 (4) Jedes Jahr zum TüV

ITV – „Inspección Técnica de Vehículos“. Das ist der spanische TÜV. Ältere Fahrzeuge müssen in Spanien jährlich zur TÜV-Untersuchung. Unseren VW-Polo haben wir 2001 in Berlin gekauft und 2008 mit nach Teneriffa genommen. Das bedeutet, der Wagen muss schon seit vielen Jahren jährlich zum ITV. Wir lassen das von der Werkstatt „Servicio el Botanico“ in der Nähe machen, zugleich mit einer Überprüfung und Wartung. Der Hausmeister unserer Wohnanlage hat uns die Werkstatt empfohlen. Sie ist zuverlässig und preiswert. Der ITV auch. Nicht annähernd so teuer wie der deutsche TÜV.
 

ITV-Inspektionen werden sowohl von staatlichen Organisationen als auch von privaten Firmen (die eine zeitlich befristete Lizenz bekommen) durchgeführt. Auch z.B. der deutsche TÜV-Rheinland hat mit einer Tochtergesellschaft in verschiedenen Regionen Spaniens Prüfstationen. Durch die Konkurrenz verschiedener Inspektions-Firmen ist die Kundenorientierung groß. Man merkt das u.a. an der zügigen Terminvergabe. Termine für die Inspektion können im Internet gebucht werden, die Wartezeit ist kurz. Manche Stationen kann man auch ohne Voranmeldung anfahren. Die Inspektions-Gebühren werden von den Regional-Regierungen festgelegt. Fahrzeugprüfungen in Werkstätten sind in Spanien aber nicht zugelassen. 


Die Gebühr für die jährliche Prüfung beträgt 32 EUR, einschließlich der Verbrauchssteuer, die I.G.I.C. - „Impuesto General Indirecto Canario“, und einer Gebühr für die „DGT – Direction General de Trafico“.
 

Auf den kanarischen Inseln gibt es keine Mehrwertsteuer. Hier wird eine Verbrauchssteuer (die I.G.I.C.) von 7 % (auf bestimmte Waren noch weniger) erhoben, statt der in Spanien geltenden Mehrwertsteuer von 21 %. Das macht das Leben auf den Inseln preiswerter.

Die Kanaren gehören als spanisches Staatsgebiet zur Europäischen Union. Aber sie sind hinsichtlich der Zoll- und Steuerbestimmungen ein Sondergebiet, wie es viele in der EU gibt.

Die Sonderregelung für die kanarischen Inseln geht bis auf die Zeit nach der Eroberung durch die Spanier zurück. Damals gewährte das spanische Königreich (Krone von Kastilien) den kanarischen Inseln wirtschaftliche und steuerliche Sonderrechte, um die Entfernung vom spanischen Festland auszugleichen. Ende des 19. Jahrhunderts förderte ein Freihandelsgesetz die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere den Bananen- und Tomatenexport. Die spanische Verfassung von 1978 (nach dem Ende der Franco-Diktatur) bestätigte die Sonderrechte. Bei dem Beitritt Spaniens zur damaligen EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) und später in der EU wurde die besondere Besteuerung für die kanarischen Inseln beibehalten.

 

Sonderzonen gibt es einige in der EU. Meistens wurden sie für die entlegenen Gebiete der EU-Staaten gebildet, so für die in das Staatsgebiet eingegliederten ehemaligen Kolonialgebiete Frankreichs, Spaniens und der Niederlande, die wie die kanarischen Inseln weit ab von Europa liegen. Aber auch die deutsche Insel Helgoland ist ein Sondergebiet, das nicht zum Zoll- und Steuergebiet der EU gehört. Weniger bekannt ist die Region Büsingen am Ufer des Hochrheins, eine deutsche Exklave in der Schweiz, die zum Schweizer Zollgebiet gehört. Italien hat ebenfalls ein paar Exklaven in der Schweiz mit Sonderreglungen. Auch der Berg Athos in Griechenland (Zentralmakedonien im östlichen Teil von Griechenland) gehört als autonome Mönchsrepublik unter griechischer Souveränität zwar zur EU und zu deren Zollgebiet, jedoch nicht zum Mehrwertsteuer-Gebiet der EU. Manches in der EU ist halt kompliziert. Aber die Berücksichtigung der großen Entfernungen ist schon gerechtfertigt.

 

Die DGT, für die bei den Fahrzeuginspektionen eine Gebühr eingezogen wird, ist eine zentrale Körperschaft des spanischen Verkehrsministeriums. Ihr obliegt die Regulierung der Verkehrssicherheit (auch z.B. die Geschwindigkeitsüberwachung), der Fahrzeugzulassungen und der Fahrerausbildung. Finanziert wird die Behörde durch Gebühren (bei der ITV-Inspektion) und durch Bußgelder (die „Multa“, die die Guardia Civil bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und anderen Verkehrs-Verstößen verhängt). Bußgelder für falsches Parken und andere Verstöße verhängt auch die örtliche Polizei (Policia local). Die gehen in die Gemeindekasse.



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Reiche Zitronenernte auf unserer Terrasse